Haftbefehl wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung
Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat am Samstagabend (11.04.2009) in Frankfurt am Main auf Basis eines Haftbefehls des Amtsgerichts Darmstadt eine 26-jährige Sängerin wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung festgenommen.
Danach besteht der dringende Tatverdacht, dass die Beschuldigte in den Jahren 2004 und 2006 ungeschützten Geschlechtsverkehr mit 3 Personen hatte, ohne diese zuvor darauf hinzuweisen, dass sie selbst HIV positiv ist. Zumindest bei einem der drei Partner ergab ein Test, dass er mutmaßlich in Folge des Kontakts nunmehr ebenfalls HIV positiv ist.
Die Beschuldigte wurde noch am Samstagabend dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser hat die Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr angeordnet.
Der Strafrahmen für eine gefährliche Körperverletzung liegt bei einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren.